Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages:
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Traum Tours zustande. Die Anmeldung zu einer Reise kann mündlich, fernmündlich, per email, Fax oder formlos schriftlich vorgenommen werden. Sonderwünsche und Anmeldung einer Bedingung sind nur dann gültig, wenn sie von Traum Tours schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag wird verbindlich sobald Traum Tours die Reise an den Kunden bestätigt und der Kunde eine Anzahlung geleistet hat. Jeder Anmelder haftet gegenüber Traum Tours gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.
2. Zahlungsbedingungen:
Nach erfolgter Buchungsbestätigung durch Traum Tours wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reisebeginn, spätestens bei kurzfristiger Buchung, 7 Tage vor Reisebeginn beglichen sein. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch Traum Tours.
3. Leistungen:
Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Traum Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen des Reiseprogrammes auf Grund von nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnissen vorzunehmen, die für das Gelingen der Reise notwendig werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig bei eingetretenen Erhöhungen der Beförderungskosten wie zum Beispiel Fluggebühren, Kerosinzuschläge. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Preiserhöhung seitens des Veranstalters, geltend zu machen.
4. Umbuchung/Rücktritt:
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Traum Tours- Bei Rücktritt durch den Kunden kann Traum Tours einen Ersatzanspruch seiner Aufwendungen unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederungen zum Reisepreis verlangen. Es werden folgende Stornogebühren berechnet: Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, jedoch mindestens € 50.- pro Person ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises ab dem 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises ab dem 6. Tag bis Reiseantritt 90% des Reisepreises. Zusätzlich auftretende Kosten für den Reisenden können anfallen, wenn das Flugticket bereits ausgestellt ist. Bei „Low Cost“ Flügen gibt es keine Rückerstattung des Flugpreises und bei Linienflügen sind die Vertragsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft zu berücksichtigen. Die anfallenden Kosten der Fluglinie hat der Kunde zu tragen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden und betragen mindestens € 100.- Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
5. Rücktritt durch den Veranstalter:
Traum Tours hat das Recht bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseausschreibung oder Bestätigung hingewiesen wird, die Reise bis 4 Wochen vor Reiseantritt abzusagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen:
Wird die Reise infolge von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Traum Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für – die gewissenhafte Reisevorbereitung – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger – der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8. Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbei geführt wird oder soweit der Veranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensanspruch ist in so weit beschränkt. Als auf Grund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000,.€. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Kunde beschränkt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfallversicherung empfohlen. Bei Reisen mit Linienflug sind die Reisen nach dem Warschauer Abkommen geregelt, daher können keine weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
9. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Des weiteren ist er verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Traum Tours verpflichtet sich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Traum Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist jeglicher Anspruch ausgeschlossen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach einer Frist von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften:
Traum Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder abgelaufener Reisedokumente. Der Reisende ist verpflichtet, sich über Infektions-und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig zu informieren. Wir verweisen auf die Information der Ärzte, Gesundheitsämter oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
12. Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Traum Tours ist Messina. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.